10 Jahre Kölner Urteil

Internationaler Tag für genitale Selbstbestimmung in Köln

Am 7. Mai 2022 jährt sich die Verkündung des “Kölner Urteils” zum zehnten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung (“Beschneidung”) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden. Zum 10. Jahrestag beschäftigt sich der “Wordwide Day of Genital Autonomy” (WWDOGA) mit den Hintergründen und den Folgen des Kölner Urteils: Welche Spuren hat das Urteil hinterlassen? Welche Entwicklungen finden weltweit auf dem Gebiet der genitalen Selbstbestimmung statt?

Die Veranstaltungen in Köln beginnen um 10:30 Uhr mit einem Fototermin vor dem Landgericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln), anschließend folgt eine Demo durch die Innenstadt. Die zentrale Kundgebung ist für 12.00 Uhr auf dem Alten Markt (neben dem Alten Rathaus) geplant. Der Live-Stream auf YouTube beginnt bereits um 10.00 Uhr. Dort sollen nicht nur die Reden auf der Zentralen Kundgebung wiedergegeben werden, sondern auch vorproduzierte Sendungen.

Online-Gespräch zu den Hintergründen des Kölner Urteils

So wird am 7. Mai unter anderem auch ein Online-Gespräch zwischen dem Strafrechtler Holm Putzke, dem Juristen und Rechtsphilosophen Reinhard Merkel, dem Arzt und Psychotherapeut Matthias Franz und dem Philosophen und gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon ausgestrahlt. Alle vier waren vor 10 Jahren maßgeblich an der Debatte zur Genitalbeschneidung beteiligt: Putzke hatte bereits 2008 einen Fachaufsatz zur strafrechtlichen Bewertung der Knabenbeschneidung verfasst, der vier Jahre später Niederschlag im “Kölner Urteil” fand; Merkel vertrat 2012 im Deutschen Ethikrat im Alleingang die rationale Position, dass sich aus der Religionsfreiheit der Eltern keineswegs ein Recht zur Genitalverstümmelung der Kindern ableiten lässt; Franz initiierte aus ärztlicher Sicht einen vielbeachteten, offenen Brief an die Politik, der sich für die genitale Selbstbestimmung von Jungen und Mädchen aussprach; und Schmidt-Salomon leitete die Kinderrechtskampagne “Mein Körper gehört mir!”, die herausarbeitete, dass es sich bei der Knabenbeschneidung keineswegs um eine Bagatelle handelt, sondern um einen “risikoreichen, schmerzvollen, mitunter traumatisierenden Eingriff, der mit der irreversiblen Amputation eines hochsensiblen, funktional nützlichen Körperteils verbunden ist“.

Datum

07 Mai 2022
Vorbei!

Uhrzeit

10:30

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Veranstaltungsort

Landgericht Köln (10:30 Uhr), Alter Markt (12:00 Uhr)

Veranstalter

MOGIS e.V.
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